Ihr Immobilienmakler und Hausverwalter aus Hürth

NEWS AUS DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT

Hier finden Sie von uns zusammengestellte Informationen zu Themen rund um die Immobilie und zur Region. 

Direkt zu unserer WordPress-Seite:

Zum WordPress Feed http://wordpress.ploenes.com

 

Informationen zur Berechnung der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bei Mietwohnungen in einer Eigentümergemeinschaft

Zur Erstellung der zeitnahen Berchnung für die Steuererklärung haben die Kollegen der ImmoConcept Hillemeier Gruppe ein anschauliches Video erstellt, welches vermietenden Eigentümern von Wohnungseigentum anschaulich die Berechnungsgrundlage auf Basis der Vorjahresabrechnung erklärt - vielen Dank.

(Zur Wiedergabe bitte auf das Bild klicken.)

 

Anfrage an Frau Bundesumweltministerin Svenja Schulze - Umlage CO2-Preis auf Vermieter

 

Sehr geehrte Frau Schulze,

mit Verwunderung habe ich Ihren Vorschlag zur Umlage des erhöhten CO2-Preises auf die Vermieter vernommen.

Als Immobilienverwalter beschäftige ich mich täglich mit den Themen Betriebskostenabrechnung, Optimierung und Modernisierung des Gebäudebestandes, insbesondere auch im Interesse der Mieter. In den vergangen Jahren erfolgten hierzu von Seiten des Gesetzgebers jedoch keine kostensenkenden Ansätze; im Gegenteil die Mietnebenkosten und der bürokratische Aufwand wurden gesteigert.

Das von Ihnen angedachte Vorhaben wird nicht zur Entlastung der Mieter beitragen, keine Senkung des CO2-Austoßes bewirken, bisherige Regelungen in Frage stellen und einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand schaffen. Hierzu einige Fakten aus der Praxis:

Aus dem von mir betreuten Gebäudebestand kann ich ihnen zahlreiche Beispiele von Objekten benennen, bei denen die Heizungsanlagen mit neuster Technik ausgetauscht wurden. In keinem der Fälle ist es zu einer Einsparung an Energie und somit CO2 gekommen. In vielen Fällen ist der Verbrauch sogar gestiegen, was alleinig durch das Nutzerverhalten bedingt ist.

Es ist somit unsinnig den Vermieter, welcher keinen Einfluss auf das Heizverhalten hat, mit diesbezüglichen Kosten zu belasten.

Bei vielen Objekten ist eine Umrüstung von Öl oder Gas auf alternative Heizsysteme nicht möglich, da entsprechende Versorgungsmöglichkeiten örtlich nicht gegeben oder bautechnisch nicht möglich sind; selbst z. B. Fernwärme wird unter Ausstoß von CO2 erzeugt. Demnach würde die geplante Belastung auch nach einer Heizungserneuerung weiter bestehen.

Selbst wenn eine Heizungserneuerung umgesetzt wird ist mit Kosten von ca. 15.000,- € für z. B. ein 6-Parteinhaus zu rechnen; hierbei handelt es sich dann noch nicht um eine Umstellung auf regenerative Energien, sondern „lediglich“ um die Erneuerung eines Gaskessels. Diese wäre mit einer Modernisierungsumlage von 8% an die Mieter weiter zu belasten und betrüge dann im Durchschnitt ca. 200,- € p.a. Die Entlastung des Mieters durch die von Ihnen vorgeschlagene Kostenteilung betrüge jedoch maximal nur 100,- €.

Mit dem GEG ist bereits eine Regelung zum Austausch von Heizkesseln alter als 30 Jahre getroffen. Insofern ist ein diesbezüglicher Ansatz obsolet.

Abschließend stellt sich sicher auch die Frage, ob ähnliche Regelungen, auf Basis des Gleichheitsgrundsatzes, nicht auch in anderen Bereichen, wie z. B. dem der Benzinpreise - unter Beteiligung der Autoindustrie, angewandt werden müssen.

Über eine Stellungnahme zu den vorgetragenen Sachverhalten freu ich mich.

Bei Rückfragen zu den angesprochen Fakten oder für einen Gedankenaustausch mit einem engagierten Praktiker können Sie mich gerne ansprechen.

Mit den Besten Grüßen

Christian Ploenes

Christian Ploenes Immobilien

Dipl. Immobilienwirt

 

Hürth, den 08.01.2021

Die Anfrage blieb bisher unbeantwortet ...

Ploenes Immobilien - Copyright 2023